EnEV 2016 = EnEV 2014 mit Verschärfung 2016
Die um 25% verschärften Primärenergieanforderungswerte ab 1.1.2016 wurden bereits 2013 in der EnEV 2014 festgelegt. Es existiert somit keine neue EnEV 2016.
Neben den neuen Primärenergieanforderungen wurden für den Neubau auch verschärfte Anforderungen bezüglich der Gebäudehülle festgelegt (WG 100% des Referenzgebäudewertes).
Bestandsgebäude sowie Aus- und Anbauten sind von der Verschärfung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Hallengebäude mit dezentralen Hallenheizungen.
Der Primärenergiefaktor für Strom wurde am 1.1.2016 von 2,4 auf 1,8 herabgesetzt. Hieraus ergeben sich niedrigere Primärenergiewerte sowohl für das Gebäude wie auch für das Referenzgebäude. Insbesondere bei NWG macht sich das stark bemerkbar.