Gebäude-Energie-Gesetz 2020

GEG 2020

das GEG ist am 1.11.2020 in Kraft getreten. Für Bestandsgebäude gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01.05.2021. Die KFW möchte bis zum Herbst 2021 auf das GEG umsteigen. Energieausweise nach GEG können erst erstellt werden wenn die Richtlinien zum Energieauseis vollständig veröffentlicht sind und die Schnitstelle für das Kontrollsystem festgelegt wurde.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 1 MB).

Eine Kurzzusammenfassung zum Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 67 KB).

Die wesentlichen Änderungen sind:

 

Unser Zeitplan Wärme&Dampf

- 01.11.2020 GEG mit 4108-6/4701-10

- 01.12 2020 GEG DIN 18599-2018

- Die Druckapplikation für Energieausweise wird wahrscheinlich erst ab Februar 2021 zur Verfügung stehen.

- Die KfW überlegt gerade wie mit der PV-Anlage des GEG umgegangen werden soll. Berechnungen nach GEG sind möglich, jedoch sollen diese bei Ablehnung durch das KfW Prüftool bis zum Herbst 2021 noch nach EnEV berechnet werden.

Seminare zu GEG

Ab Februar 2020 veranstalten wir bundesweit Seminare zum GEG. Anmeldemöglichkeiten finden Sie in  hier >hier                                                                                >NEU auch als WebVideo Seminar

Ab Dezember 2020 auf Grund der aktuellen Corona Lage nur noch als WebVideo

Themenschwerpunkte werden sein:

- GEG Änderungen/Erweiterungen/Neues gegenüber der EnEV

- neues Beiblatt 2 zur DIN 4108

- Anlagentechnik DIN 18599 Wohn- und Nichtwohngebäude

- Standard Randbedingungen DIN 18599, Fehlerquellen

- Projektanalyse DIN 18599

- was ist beim Umstieg WG auf die DIN 18599 zu beachten

- neue DIN 18599-2018