Energie-Einspar-Verordnung EnEV 2016/2014/2009/2007/2004/2002
EnEV 2016
die Änderungen ab 1. Januar 2016 wurden bereits in der EnEV 2014 festgelegt. Es ist somit keine neue EnEV erschienen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Verschärfung der Primärenergiegrenzwerte für den Neubau ab dem 1.1.2016 um 25%.
20 von den 25% entfallen dabei auf die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Die Berechnung erfolgt dabei wie bisher über das Referenzgebäude der EnEV 2009, jedoch sind die Primärenergiegrenzwerte und H'T Grenzwerte entsprechend zu verschärfen - keine nennenswerten Änderungen für den Gebäudebestand sowie auch bei Anbauten (ohne Verschärfung)
- Zonen mit dezentraler Hallenheizung >4 Meter Raumhöhe sind von der 25%igen Verschärfung ausgenommen
- Primärenergiefaktor Strom 1,8 ab 1.Januar 2016 (Verdrängungsmix 2,8)
EnEV 2014
Am 11.10.2013 wurde in der 915.Sitzung des Bundesrates die Novellierung der EnEV 2014 beschlossen. Am 16.10.2013 hat die Bundesregierung dem Bundesratsbeschluss zugestimmt Die Verordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 01.Mai 2014 in Kraft.
Ab der Programmversion V14.20 ist die Anpassung auf den Bundesratsbeschluss vom 11.10.2013 für Wohngebäude enthalten. Ab der Programmversion 15.00 ist die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung von Energieausweisen durchführbar. Diese Programmversion enthält auch die Berechnungen nach neuer DIN 18599. |
In der EnEV 2014 sind folgende Änderungen und Verschärfungen enthalten:
- keine nennenswerten Änderungen für den Gebäudebestand
- neuer Energieausweis mit verschobener Skala (früher 0-400kWh/m², jetzt 0-250kWh/m²) sowie Einführung der Energieeffizienzklasse in der Skala
- Primärenergiefaktor Strom 2,4 ab 1.5.2014 und 1,8 ab 2016 (Verdrängungsmix 2,8)
- Ausweisung des regenerativen Anteils im Energieausweis
- Einführung der Pflicht der energetischen Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung
- Vorlagepflicht des Energieausweises bei Kauf- oder Mietabsicht
- Übergabe des Energieausweises an Käufer oder neuen Mieter
- Ordnungswidrigkeiten falls Energieausweise nicht übergeben oder gezeigt wurden
- Aushangpflicht von Energieausweisen auch bei kleinen behördlich genutzten Gebäuden
- Aushangpflicht von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr
- Einführung einer Registriernummer für jeden ausgestellten Ausweis (der Energieausweis-Aussteller muss dafür bei einer Energieausweis-Erfassungsstelle gemeldet sein, die die eindeutigen Registriernummern vergibt)
Verwaltungskosten: 5,50€ pro Energieausweisnummer. Der Energieausweis ist nach Beantragung entgültig und kann nicht mehr verändert werden (es wird eine spezielle Energieausweis-Druckapplikation geben) - Einführung eines unabhängigen Stichproben-Kontrollsystems (10% aller Energieausweise), elektronische Übergabe der Erfassungs- und Ergebnisdaten
- Einführung von Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der EnEV Neubauanforderung
- Einführung einer detaillierten Überprüfung von Energieausweisen durch einen Gutachter (1% aller Energieausweise)
- neuer Referenzklima-Standort, mit dem alle Berechnungen durchgeführt werden müssen, ist Potsdam
- DIN 4108/4701-10 sind weiterhin für Wohngebäude anwendbar. Sobald das Wohngebäude gekühlt oder mit einer PV- oder Windanlage ausgestattet wird, ist sofort alles nur noch nach DIN 18599 zu berechnen
- DIN 18599 Berechnungen sind nach der Fassung der DIN 18599-2011 durchzuführen
- Berücksichtigung der Beiblätter der DIN 18599
- neuer sommerlicher Wärmeschutz nach dem Entwurf der DIN 4108-2 2011
- Sonderregelung elektrische Warmwasserversorgung auch im Referenzgebäude entfällt ab 1.1.2016
- Vorerst aus der EnEV gestrichen: Einführung eines alternativen EnEV easy Verfahrens für Neubauten (das Gebäude muss einige Randbedingungen erfüllen wie z.B. Nutzfläche 100-1000 m², eine bestimmte Kompaktheit, Geschosse müssen übereinander liegen und alle beheizt sein. Die Bauteile der Gebäudehülle müssen alle eine bestimmte energetische Qualität aufweisen usw. Es steht eine kleine Auswahl üblicher Anlagentechniken zur Verfügung. Sobald man von einer Randbedingung abweicht ist der detaillierte Nachweis wie bisher durchzuführen (erscheint wahrscheinlich umfangreicher mit mehr Anlagentechnik in einer Richtlinie zur EnEV)
EnEV 2009
Zum 1.10.2009 ist die nächste Novellierung der EnEV in Kraft getreten. Im Durchschnitt wurde die Anforderung an Neubauten und Sanierung im Altbau noch einmal um 30% verschärft.
Des Weiteren müssen wir seit dem 1.1.2009 bei Neubauten mindestens 15% regenerative Heizenergie einsetzen Erneuerbare Wärmegesetz
Die nächste Novellierung der EnEV ist für 2012 geplant. Bis dahin ist auch noch nach der DIN 18599 Ausgabe 2-2007 die Berechnung durchzuführen. Der DIN 18599 Teil 100 und die DIN 18599 2010 sind für ein EnEV Nachweis bedeutungslos.
offizielle Auslegungen zur EnEV des BBSR und DIBt
Auslegungen zur EnEV 2009 durch das BBSR
Auslegungen zur EnEV 2007 durch das BBSR
Energieausweise für Wohn und Nichtwohngebäude
- Ab dem 1.7.2008 ist die Ausstellung von Energieausweisen bei Vermietung und Verkauf Pflicht. Zuerst nur für Gebäude die bis 1965 erstellt wurden. Ab dem 1.1.2009 auch für Gebäude die nach 1965 gebaut wurden. Damit soll sich der Erstellungsaufwand der Energieausweise auf einen größeren Zeitraum verteilen. Für Nichtwohngebäude wird der Ausweis erst zum 1.07.2009 Pflicht (Aushang bei öffentlichen Gebäuden)
- Es wird bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise geben. Die Wahlfreiheit zwischen den Energieausweisarten wird für Wohngebäude die vor 1978 gebaut wurden eingeschränkt. Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten benötigen dann immer einen bedarfsorientierten Ausweis. Bei allen anderen Gebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen.
- Bei Energieausweisen für Wohngebäude, die vor dem 1.8.2008 ausgestellt werden kann bei alle Gebäuden die Ausweisart frei gewählt werden. Bei Nichtwohngebäude besteht immer die Wahlfreiheit. Die Ausweise haben alle eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
- Auf Basis verbrauchsorientierter Energieausweise ist keine Energieberatung möglich. Eine Energieberatung und insbesondere eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln setzt immer eine Bedarfsberechnung voraus und somit auch einen Bedarfsausweis.
- Für die Ausstellung der Energieausweise nach einem vereinfachten Verfahren (Kurzverfahren) wurden Richtlinien zur sachgerechten Vereinfachung entwickelt. Für die verbrauchsorientierten Energieausweise sind darin auch die Daten für die Klimabereinigung und die Daten der Referenzgebäude festgelegt.
- Verbrauchorientierte Ausweise für Wohngebäude können bereits mit unserem Programm ab V 9.01 erstellt werden. Der Ausweis für Nichtwohngebäude ist ab der Version 9.08 integriert.
Die Richtlinie 2002/91/EG fordert von uns bei "Nichtwohngebäuden" auch den Energiebedarf für Beleuchtung und Kühlung mit einzubeziehen. Dazu ist die DIN 18599 mit über 800 Seiten in 10 Teilen erschienen. Energieausweise für "nicht Wohngebäude" müssen nach dieser Norm berechnet werden und mit einem Referenzgebäude verglichen werden, dessen Randbedingungen in der EnEV 2009/2007 festgelegt werden.
Die Berechnungen der DIN 18599 sind so komplex, dass die meisten Softwarehersteller, wie wir auch, auf den Rechenkern des Fraunhofer Instituts für Bauphysik in Stuttgart aufsetzen. Dort wurde auch die DIN 18599 entwickelt und der Rechenkern bietet allen Anwendern eine normgerechte Berechnung ihrer Gebäude.
Verordnungen und Normen für einen EnEV-Nachweis
Rechtliche Grundlagen für einen EnEV-Nachweis
Download | Titel | |
Richtlinie 2002/91/EG |
Rechtliche Grundlagen für den Energieausweis 2007 / EnEV 2007
Download | Titel | |
EnEV 2007/2008 vom 24.07.2007 einschließlich Begründung | ||
Endgültige EnEV 2007/2008 |
Rechtliche Grundlagen für die novellierte EnEV 2004
Rechtliche Grundlagen für die alte EnEV 2002
Baunormen online Dokumente eingesehen
Download | Titel | |
Die wichtigsten Baunormen können im Jahresabo für 449 € als Online Dokumente eingesehen oder als PDF downgeloadet werden. |
Energieeinsparung (DVO-EnEV) der einzelnen Bundesländer
Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparung (DVO-EnEV) der einzelnen Bundesländer
Download | Bundesland | |
Baden-Württemberg | ||
Bayern | ||
Hessen | ||
Niedersachsen | ||
Nordrhein-Westfalen | ||
Rheinland-Pfalz | ||
Sachsen-Anhalt | ||
Schleswig-Holstein | ||
Thüringen |
EnEV-Reparatur-Novelle 2004
Die EnEV Novelle ist am 07.12.2004 im Bundesgesetzblatt 64/2004 veröffentlicht und Wir haben den Entwurf der Novellierung in den EnEV-Text eingearbeitet. Der ersetzte Text ist darin grau durchgestrichen und in rot sehen Sie alle Änderungen
Einige interessante Links auf Kommentare zur EnEV
Einige interessante Links auf Kommentare zur EnEV haben wir auf der Seite Links für sie zusammengetragen.
EnEV - Fachartikel von Herrn Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner, BMVBW Berlin
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EnEV vom September 2002
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bitte haben Sie dafür Verständnis dafür, dass wir keine verbindlichen Antworten bezüglich der genauen Auslegungen der Verordnungen und Normen geben können. Wenden Sie sich bitte hierfür an die dafür verantwortlichen öffentlichen Stellen. Wir bemühen uns weiterhin auf unseren Internetseiten Sie so umfangreich wie möglich zu informieren.
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Ampel-Legende
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